Leistungserbringer der Eingliederungshilfe

Bedarfe werden nun in der Sprache der ICF erhoben und beschrieben. Mitreden kann nur, wer diese Sprache auch spricht.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe (= Förderfaktoren in der Umwelt der berechtigten Personen) wurden im Bundesteilhabegesetz teils neu gefasst, teils neu beschrieben. Die individuellen Vorstellungen der Menschen mit Behinderungen zu ihrer eigenen Lebensführung werden wichtig genommen; Leistungen werden auch im Sozialraum und auf den Sozialraum bezogen erbracht. Dies eröffnet ganz neue Möglichkeiten für eine zukunftsfeste fachlich getragene Gestaltung des eigenen Betriebskonzeptes.

Schulungen und Vorträge

Als bundesweit gefragtes Fortbildungsinstitut bieten wir sowohl offene Seminare als auch Inhouse-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen des SGB IX an. Ob...

Organisationsberatung

Die Pflegestärkungsgesetze und das Bundesteilhabegesetz bringen neue Herausforderungen und damit auch neue Möglichkeiten. Es gibt offene Fragen: Was bedeuten die...

Entwicklung

Wir entwickeln Konzepte für die Zukunft. Die Übersetzung großer sozialpolitischer Reformen wie die Pflegestärkungsgesetze und das Bundesteilhabegesetz in die tägliche...

Transfer
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