Das Bundesteilhabegesetz, eine Chance zur sozialen Innovation

Eine Fachtagung von transfer, Unternehmen für soziale Innovation aus Anlass des 20-jährigen Bestehens. DIE VERANSTALTUNG IST AUSGEBUCHT!

Freitag, 28. Februar 2020, Ort: Lindenhof, Wittlich, Rheinland-Pfalz, Anreise 09:30 Uhr, Kosten 119,00 Euro p.P., inklusive Tagesverpflegung ohne Übernachtung

Moderation der Fachtagung: Eva Maria Keßler, transfer

 
Die Veranstaltung ist ausgebucht. Vielen herzlichen Dank für Ihr Interesse!

Programmablauf

09:30 Uhr: Anreise

10:00 Uhr: Begrüßung

  • 20 Jahre transfer, eine kurze Chronik in wenigen Worten (Thomas Schmitt-Schäfer)
  • Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Joachim Rodenkirch, Bürgermeister der Stadt Wittlich

10:30 Uhr: Soziale Innovation bei den Hilfen für Menschen mit Behinderungen

  • Prof. Dr. Heike Engel, Hochschule Niederrhein
    „transfer – Unternehmen für soziale Innovation‘ ist vor 20 Jahren mit einem klaren Ziel an den Start gegangen: einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu leisten. Dabei steht die menschenrechtliche Perspektive im Fokus, deren Anforderungen eine Innovationsaufforderung an unsere sozialen Systeme und ihre Akteure sind. Vor diesem Hintergrund geht Heike Engel zunächst dem Begriff der ‚Sozialen Innovation‘ nach und legt dabei die Überlegungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlers Joseph Schumpeter zugrunde. Beide Aspekte zusammenführend spezifiziert sie die Bedeutung der ‚Sozialen Innovation‘ bei Hilfen von Menschen mit Behinderungen.“

11:00 Uhr: Zum Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Deutschland

  • Herr Matthias Dehmel, Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Berlin                                             Mit dem BTHG wird die Eingliederungshilfe aus dem in Deutschland historisch gewachsenen Fürsorgesystem herausgeführt und zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Gleichzeitig beabsichtigt der Gesetzgeber keine neue Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe entstehen zu lassen und die bestehende durch Verbesserungen in der Steuerungsfähigkeit zu bremsen. Die reformierte Eingliederungshilfe ist von den Ländern und Kommunen umzusetzen. Zahlreiche Bestimmungen des BTHG werden durch Landesgesetze konkretisiert. Der Beitrag geht auf die Zuständigkeiten, Instrumente und Verfahren in den Bundesländern sowie auf den Sachstand bezüglich der Landesrahmenverträge ein. Zudem werden aktuelle Entwicklungen auf Bundesebene angesprochen.

11:20 Uhr: Soziale Innovation aus Betroffenenperspektive

  • Dr. Svenja Bunt, Philosophin, Sozialarbeiterin und engagierte Betroffene, Berlin
    „Hat sich die Situation psychisch erkrankter Menschen in unserer Gesellschaft und im Gesundheits- und Sozialsystem in den letzten Jahrzehnten verbessert? Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer der Entwicklungen der letzten Jahrzehnte? Was bedeutet eigentlich „soziale Innovation“ in der Psychiatrie? Was wären gute Beispiele? Inwiefern ist das BTHG eine soziale Innovation? Wer sind wahrscheinlich die Gewinner, wer die Verlierer? Welche Art von sozialer Innovation in der Psychiatrie wäre wünschenswert – auch im Hinblick auf die Umsetzung des BTHG?“

11:40 Uhr: Innovation der Leistungserbringung

  • Ulrich Gassmann, Pädagogischer Geschäftsführer der Lebenshilfe e.V. KV Mettmann, freiberuflicher Coach und Auditor in der soz. Dienstleistung
    „Das neue Eingliederungshilferecht im 2. Teil des SGB IX tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe erfolgt konsequent personenzentriert und somit steht der Wunsch der Betroffenen im Vordergrund. §104 fordert ganz eindeutig die Betrachtung des Einzelfalls.
    Was im ambulant betreuten Wohnen längst gelebte Praxis ist, stellt die besonderen Wohnformen (bislang stationäre Einrichtungen) vor eine Herausforderung. Der Vortrag handelt von Meilensteinen und Hürden eines Paradigmenwechsels einer ganzen Organisation. Wie verändert sich Wohnen und das hiermit verbundene Selbstverständnis von der Fürsorge hin zur professionellen Assistenz? Ein Erlebnisbericht, untermauert mit Beispielen von der Planung bis zur Umsetzung.
    Gleichzeitig beschäftigt sich der Beitrag mit dem Verhältnis von Pflege und Pädagogik in der Eingliederungshilfe sowie Möglichkeiten einer interdisziplinären Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen. Zum Abschluss die humorvolle Betrachtung zum Phänomen traditioneller Fachdisziplinen und der Versuch einer  Annäherung, ein gemeinsames Verständnis zu Papier zu bringen.“

12:00 Uhr: Innovation der Bedarfsermittlung

  • Dr. Schmidt-Ohlemann, Landesarzt für Behinderte Rheinland-Pfalz, Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V.
    Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) erhält die Bedarfsermittlung eine zentrale Rolle für das gesamte System der Rehabilitation. Die gesetzlichen Vorgaben sind relativ umfassend, insbesondere für die Eingliederungshilfe. In ihrer gewissenhaften Umsetzung stecken große Chancen, aber auch Risiken. Sie ist insofern eine große Herausforderung sowohl für die Betroffenen als auch für die Sozialleistungsträger. Die dazu vorgelegten Instrumente in den Bundesländern sind umfangreich und ihre Nutzung voraussetzungsvoll. An Beispielen wird erläutert, wie die Bedarfsermittlung gelingen kann und welche Barrieren dabei zu beseitigen sind. Dazu dient u.a. ein Vergleich zwischen dem alten und neuen THP aus Rheinland-Pfalz.

12:20 Uhr: … jetzt mal Luft holen …

12:30 Uhr: … Mittagspause …

13:15 Uhr: … und nun verdauen …

14:00 Uhr: Gelingende Praxis: Teilhabe- und Gesamtplanung

  • Jan Reicherter, Fallmanagement Stadt Pforzheim, Baden-Württemberg
    „Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht „Hilfen wie aus einer Hand“ . Ist ein Träger der Eingliederungshilfe leistender Rehabilitationsträger, ist er für die Koordinierung aller Rehabilitationsleistungen unterschiedlicher Leistungsgruppen verantwortlich. Der Beitrag schließt an den vorherigen Vortrag an und zeigt an praktischen Beispielen auf, wie nach der Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs eine Bedarfsdeckung durch Leistungen unterschiedlicher Leistungsträger gelingen kann.
    14:20 Uhr: Was ist Soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen?“
  • Konstantin Schäfer, transfer
    „Das Bundesteilhabegesetz greift tief in die Traditionen der Behindertenhilfe ein, es begreift sich als Paradigmenwechsel, weg von der Institutionszentrierung hin zur Personenzentrierung – aus einem Fürsorgerecht ist ein modernes Teilhaberechte geworden. Ausgehend von den Aufgaben der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz zielt dieser Vortrag auf den Begriff der sozialen Teilhabe. Was ist damit gemeint? Was ist der Unterschied zum Bisherigen? Ausgehend vom bio-psycho-sozialen Modell der ICF wird „soziale Teilhabe“ praxisorientiert beschrieben und inhaltlich bestimmt, das Neue auf den Punkt gebracht.“

14:45 Uhr: Kaffeepause

15:15 Uhr: Teilhabe als Wirkung und Wirksamkeit der Leistungsangebote

  • Prof. Dr. Dr. Christian Bernzen, BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte, Hamburg
    „Die Leistungen der Eingliederungshilfe zielen auf Selbstbestimmung und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe. Der Beitrag setzt sich mit den Begriffen der einzelfallbezogenen Wirkung und der angebotsbezogenen Wirksamkeit auseinander. Zentral ist dabei die Frage nach einem fachlich inspirierten multiperspektivischen Vorgehen. Wie können Leistungsberechtigte, Angehörige, Leistungserbringer und Leistungsträger zu einer Bestimmung von Wirkung und Wirksamkeit beitragen? Wie kann es gelingen, dass alle Beteiligten ihre Kriterien einbringen können? Wie sieht eine gemeinsame Sicht auf Wirkung und Wirksamkeit aus, die Multiperspektivität respektiert? Der Beitrag wird Antworten auf diese Fragen versuchen und auch juristische Umsetzungen dieser Antworten reflektieren.“

16:00 Uhr: Resümee der Fachtagung

16:30 Uhr: Tagungsende

 

 

 

 

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