03 Feb. Veröffentlichung: Evaluation der Regelungen im SGB V und SGB IX zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus
Gemeinsam mit dem Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) und der Universität Kassel haben wir die Evaluation der Regelungen im SGB V und SGB IX zur Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus von Juli 2023 bis Juni 2025 durchgeführt.
Menschen mit Behinderungen, die im Umgang mit neuen Situationen, fremden Umgebungen oder in der Kommunikation erheblich eingeschränkt sind, stehen bei Krankenhausbehandlungen häufig vor großen Herausforderungen.
Seit dem 01.11.2022 haben Angehörige und weitere nahestehende Personen gemäß § 44b SGB V Anspruch auf Krankengeld, wenn sie Menschen mit Behinderungen bei einer stationären Krankenhausbehandlung begleiten oder mitaufgenommen werden. Zusätzlich ermöglicht § 113 Abs. 6 SGB IX, dass vertraute Bezugspersonen aus der Eingliederungshilfe (z. B. aus besonderen Wohnformen) die Begleitung im Krankenhaus übernehmen.
Im Rahmen der Evaluation wurden die Auswirkungen dieser Regelungen aus Sicht der beteiligten Personen und Institutionen untersucht. Dazu zählen insbesondere Menschen mit Behinderungen und ihre Begleitpersonen, Krankenhauspersonal, Leistungsträger und Leistungserbringer. Auch mögliche Regelungslücken sowie finanzielle Auswirkungen wurden analysiert.
Link zur Publikation: Forschungsbericht
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