Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität

Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen nach § 128 SGB IX; Kürzung der Vergütung (ab 01.01.2020)

Träger der Eingliederungshilfe oder von ihnen beauftragte Dritte können die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen prüfen. Hält ein Leistungserbringer seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten nicht ein, kommt eine Kürzung der Vergütung in Betracht.
In unserem Team vereinen wir soziale und ökonomische Fachkompetenz. Wir verfügen über umfassende und langjährige Erfahrungen in der Evaluation von Leistungen zur Teilhabe. In verschiedenen Bundesländern haben wir die Verhandlungen zum Abschluss eines Landesrahmenvertrags nach § 131 SGB IX begleitet. Wir sehen uns in der Lage, diese neue Aufgabe im Auftrag eines Trägers der Eingliederungshilfe zu bewältigen.

Ihr Kontakt:

Thomas Schmitt-Schäfer

Inhaber 

Mehr erfahren

Transfer
Skip to content