Organisationsberatung

Die Pflegestärkungsgesetze und das Bundesteilhabegesetz bringen neue Herausforderungen und damit auch neue Möglichkeiten. Es gibt offene Fragen:
Was bedeuten die rechtlichen Änderungen für Ihre Organisation? Welche Chancen, welche Risiken gibt es? Welche Anpassungen der betrieblichen Ziele, Strukturen und Prozesse sind erforderlich? Vor allem: welche Betriebskonzepte sind zukunftsfähig?

Wir sind erfahren in der Entwicklung von Betriebskonzepten von Wohn-Pflege-Gemeinschaften bei Pflegebedürftigkeit und für Menschen mit Behinderungen.

Ausgewählte Referenzprojekte:

  • Ermittlung des Personal-bedarfs für die „Ambulanten Hilfen zur Pflege“ und anderer Leistungen im Bezirk Oberbayern (2018)
  • Organisationsberatung des Bezirks Oberbayern zum Personalbedarf eines Fallmanagement Eingliederungshilfe (2017)
  • Organisationsberatung der STP e.V., Rheinland-Pfalz zur Anpassung ihrer Strukturen an die Bedingungen des BTHG sowie die Realisierung eines Wohnkonzeptes (2019 – laufend)
  • Organisationsberatung des Rheinischen Sozialamtes beim Landschaftsverband Rheinland zur Einführung eines Fallmanagement (2004) [gemeinsam mit Conrad&Beck GmbH, Frechen]
  • Organisationsberatung des Sozialamtes im Landkreis Bernkastel-Wittlich zur Einführung eines Fallmanagement in der Eingliederungshilfe (2004) [gemeinsam mit Conrad&Beck GmbH, Frechen]

Ihr Kontakt:

Eva-Maria Keßler

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