Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes nach
§§ 13, 118 SGB IX

Individuelle Bedarfsermittlung mit Hilfe der ICF verbindet unsere Expertise mit der Praxis. In komplexen oder streitigen Fallkonstellationen oder zum Ausgleich eines personellen Engpasses: Wir ermitteln den Hilfebedarf im Einzelfall nach den gesetzlichen Vorschriften individuell und funktionsbezogen mit den bei Ihnen geltenden Instrumenten.

 

Ihr Kontakt:

Thomas Schmitt-Schäfer

Inhaber 

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