Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes nach
§§ 13, 118 SGB IX

Individuelle Bedarfsermittlung mit Hilfe der ICF verbindet unsere Expertise mit der Praxis. In komplexen oder streitigen Fallkonstellationen oder zum Ausgleich eines personellen Engpasses: Wir ermitteln den Hilfebedarf im Einzelfall nach den gesetzlichen Vorschriften individuell und funktionsbezogen mit den bei Ihnen geltenden Instrumenten.

 

Ausgewählte Referenzprojekte:
  • Ermittlung des Personal-bedarfs für die „Ambulanten Hilfen zur Pflege“ und anderer Leistungen im Bezirk Oberbayern (2018)
  • Organisationsberatung des Bezirks Oberbayern zum Personalbedarf eines Fallmanagement Eingliederungshilfe (2017)
  • Organisationsberatung der STP e.V., Rheinland-Pfalz zur Anpassung ihrer Strukturen an die Bedingungen des BTHG sowie die Realisierung eines Wohnkonzeptes (2019 – laufend)
  • Organisationsberatung des Rheinischen Sozialamtes beim Landschaftsverband Rheinland zur Einführung eines Fallmanagement (2004) [gemeinsam mit Conrad&Beck GmbH, Frechen]
  • Organisationsberatung des Sozialamtes im Landkreis Bernkastel-Wittlich zur Einführung eines Fallmanagement in der Eingliederungshilfe (2004) [gemeinsam mit Conrad&Beck GmbH, Frechen]

Ihr Kontakt:

Thomas Schmitt-Schäfer

Inhaber 

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Thomas Schmitt Schäfer
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