Die Pflegestärkungsgesetze und das Bundesteilhabegesetz bringen neue Herausforderungen und damit auch neue Möglichkeiten. Es gibt offene Fragen:
Was bedeuten die rechtlichen Änderungen für Ihre Organisation? Welche Chancen, welche Risiken gibt es? Welche Anpassungen der betrieblichen Ziele, Strukturen und Prozesse sind erforderlich? Vor allem: welche Betriebskonzepte sind zukunftsfähig?
Wir sind erfahren in der Entwicklung von Betriebskonzepten von Wohn-Pflege-Gemeinschaften bei Pflegebedürftigkeit und für Menschen mit Behinderungen.
Ausgewählte Referenzprojekte:
- Qualifizierung und Coaching der Mitarbeitenden im Fachbereich Eingliederungshilfe, Landeshauptstadt Stuttgart (2023-2024)
- Organisationsberatung der STP e.V., Rheinland-Pfalz zur Anpassung ihrer Strukturen an die Bedingungen des BTHG sowie die Realisierung eines Wohnkonzeptes (2019 – laufend)
- Ermittlung des Personal-bedarfs für die „Ambulanten Hilfen zur Pflege“ und anderer Leistungen im Bezirk Oberbayern (2018)
- Organisationsberatung des Bezirks Oberbayern zum Personalbedarf eines Fallmanagement Eingliederungshilfe (2017)
- Organisationsberatung des Rheinischen Sozialamtes beim Landschaftsverband Rheinland zur Einführung eines Fallmanagement (2004) [gemeinsam mit Conrad&Beck GmbH, Frechen]
- Organisationsberatung des Sozialamtes im Landkreis Bernkastel-Wittlich zur Einführung eines Fallmanagement in der Eingliederungshilfe (2004) [gemeinsam mit Conrad&Beck GmbH, Frechen]