04 Aug. Bedarfsermittlung als methodisches Steuerungsinstrument in der Eingliederungshilfe – Eva Maria Keßler und Konstantin Schäfer
Neuausrichtung der ICF-Anwendung im Kontext der §§ 117 ff. SGB IX zwischen Personenzentrierung, Leistungsstrukturen und sozialräumlichen Bezügen.
Die Bedarfsermittlung nach §§ 117 ff. 5GB IX steht im Zentrum der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Dieser Beitrag befasst sich mit der Bedarfsermittlung auf der Ebene des Einzelfalls und möchte einen methodischen Kurswechsel anregen.
Im Rahmen der aktuellen Fachdiskussion zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe ist die Bedarfsermittlung erneut verstärkt in den Fokus geraten. Während kommunale Spitzenverbände1 primär die Kostendynamik sowie einen hohen bürokratischen Aufwand ohne direkten Mehrwert für die Betroffenen sehen, konstatiert der Deutsche Verein, dass die Verfahren von allen Beteiligten als zu komplex und ressourcenintensiv wahrgenommen werden. In der Debatte werden gleichzeitig Forderungen nach einer konsequenteren Partizipation und einer stärkeren Sozialraumorientierung laut. Letztere wird insbesondere als Chance gesehen, durch eine Verknüpfung mit einer übergreifenden Sozialplanung die Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger zu stärken (Deutscher Verein 2026).
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