Bedarfsermittlung als methodisches Steuerungsinstrument in der Eingliederungshilfe – Eva Maria Keßler und Konstantin Schäfer

Bedarfsermittlung als methodisches Steuerungsinstrument in der Eingliederungshilfe – Eva Maria Keßler und Konstantin Schäfer

Neuausrichtung der ICF-Anwendung im Kontext der §§ 117 ff. SGB IX zwischen Perso­nenzentrierung, Leistungsstrukturen und sozialräumlichen Bezügen.
Die Bedarfsermittlung nach §§ 117 ff. 5GB IX steht im Zentrum der Umsetzung des Bundes­teilhabegesetzes (BTHG). Dieser Beitrag befasst sich mit der Bedarfsermittlung auf der Ebene des Einzelfalls und möchte einen methodischen Kurswechsel anregen.

Im Rahmen der aktuellen Fachdiskussion zur Weiterentwick­lung der Eingliederungshilfe ist die Bedarfsermittlung erneut verstärkt in den Fokus geraten. Während kommunale Spit­zenverbände1 primär die Kostendynamik sowie einen hohen bürokratischen Aufwand ohne direkten Mehrwert für die Be­troffenen sehen, konstatiert der Deutsche Verein, dass die Verfahren von allen Beteiligten als zu komplex und ressour­cenintensiv wahrgenommen werden. In der Debatte werden gleichzeitig Forderungen nach einer konsequenteren Partizi­pation und einer stärkeren Sozialraumorientierung laut. Letz­tere wird insbesondere als Chance gesehen, durch eine Ver­knüpfung mit einer übergreifenden Sozialplanung die Steue­rungsmöglichkeiten der Leistungsträger zu stärken (Deutscher Verein 2026).

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→Hier gibt es den Beitrag aus dem NDV 8/2026 zum Download

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