Bedarfe werden nun in der Sprache der ICF erhoben und beschrieben. Mitreden kann nur, wer diese Sprache auch spricht.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe (= Förderfaktoren in der Umwelt der berechtigten Personen) wurden im Bundesteilhabegesetz teils neu gefasst, teils neu beschrieben. Die individuellen Vorstellungen der Menschen mit Behinderungen zu ihrer eigenen Lebensführung werden wichtig genommen; Leistungen werden auch im Sozialraum und auf den Sozialraum bezogen erbracht. Dies eröffnet ganz neue Möglichkeiten für eine zukunftsfeste fachlich getragene Gestaltung des eigenen Betriebskonzeptes.