Träger der Eingliederungshilfe

Das Bundesteilhabegesetz hat die Optionen der Träger der Eingliederungshilfe entscheidend erweitert: eine qualitativ hochwertig ausgestaltete Bedarfsermittlung findet in einem qualifizierten Gesamt- und Teilhabeplanverfahren mit klarer Wirkungsorientierung seine Fortsetzung. Prüfrechte wurden gestärkt, Schlechtleistung kann zu einer Kürzung der Vergütung führen – letztlich alles mit dem Ziel, eine bessere Leistung zu erreichen.

Hier geht es zu unseren Angeboten.

Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität

Träger der Eingliederungshilfe oder von ihnen beauftragte Dritte können die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen prüfen.

Schulungen und Vorträge

Als bundesweit gefragtes Fortbildungsinstitut bieten wir sowohl offene Seminare als auch Inhouse-Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen des SGB IX an. Ob...

Ermittlung des individuellen Hilfebedarfes nach
§§ 13, 118 SGB IX

 

Forschung & Evaluation

Sie wollen Antworten auf bestimmte Fragen finden? Beispielsweise wie (ältere) Menschen in Ihrer Region über ihr Älterwerden und ihre zukünftigen...

Entwicklung

Wir entwickeln Konzepte für die Zukunft. Die Übersetzung großer sozialpolitischer Reformen wie die Pflegestärkungsgesetze und das Bundesteilhabegesetz in die tägliche...

Planung

Seit 25 Jahren unterstützen wir regelmäßig Bundesländer und Kommunen mit unserer Sachkompetenz bei Planungsprozessen im Bereich der Teilhabe für Menschen...

Transfer
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