NEU: 3-stündiges e-Seminar: Die Assistenzleistung nach § 78 SGB IX,14.03.2025 von 9:00 bis 12:00

NEU: 3-stündiges e-Seminar: Die Assistenzleistung nach § 78 SGB IX,14.03.2025 von 9:00 bis 12:00

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat die Eingliederungshilfe grundlegend reformiert – orientiert an der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Ziel ist eine selbstbestimmte Lebensführung und gleichberechtigte Teilhabe (§§ 1, 4, 90 SGB IX). Seit 2020 sind Assistenzleistungen als eigenständige und zentrale Leistungen zur sozialen Teilhabe im SGB IX geregelt. Sie gelten als Herzstück der Leistungen und ermöglichen personenzentrierte Unterstützung in Bereichen wie Wohnen, Kommunikation und soziale Beziehungen. Ihr Ziel ist es, Barrieren abzubauen und soziale Teilhabe wirksam zu fördern.

In diesem Kurz-Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX: Was steckt dahinter und wie können sie praktisch umgesetzt werden? Welche qualitativen Unterscheidungen hat der Gesetzgeber vorgesehen? Und was ist eigentlich eine „Assistenz“?

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Buchung finden Sie hier

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