Der Landesrahmenvertrag Rheinland-Pfalz setzt die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes um. Ziel ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und gleichzeitig die Steuerungsfähigkeit der Träger der Eingliederungshilfe zu verbessern. Ein zentrales Element ist die gezielte Ausrichtung von Leistungen und Vergütungen an den individuellen Bedarfen der Leistungsberechtigten durch eine stundenbasierte Vergütung.
Die Umsetzung dieser Vorgaben stellt die Träger der Eingliederungshilfe jedoch vor Herausforderungen. Wesentliche Anforderungen sind unter anderem:
- eine präzise Bedarfsermittlung mit dem IBE sowie die konkrete Feststellung der Leistungen auf Stundenbasis,
- ein strategisches Vorgehen zur Platzierung von Angeboten in Phase 2 gemäß § 31 LRV,
- eine effiziente und effektive Verwaltungsorganisation.